Angelkarte
Angelkartenpreise:
Tageskarten 10,- €
Wochenkarten 30,- €
Jahreskarten 80,- €
Jahreskarte (Jugend) 25,- €
Kostenloser Versand
Der Inhaber dieser Karte ist berechtigt mit 2 Friedfischangeln oder 2 Angeln mit Köderfisch oder 1 Friedfischangel und 1 Angel mit Köderfisch oder 1 Spinnangel zu angeln. Das Nachtangeln und die Verwendung der Köderfischsenke ist gestattet.
- Angelkarten sind nicht übertragbar,
- unvollständig ausgefüllte oder korrigierte Angelkarten sind ungültig,
- der Fischereiberechtigte kann Angelkarten entschädigungslos einziehen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird,
- bei Kontrollen durch die Fischereiaufsicht ist das Personaldokument mit der Angelberechtigung auf Verlangen vorzuzeigen.
Diese Karte gilt für folgende Gewässer:
- Neue Oder km 642,5-676, 735
- Alte Oder von Wriezen bis Hohensaaten
- Oder-Havel-Kanal von Schiffshebewerk bis Hohensaaten (Mündung Oder)
- Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße von Hohensaaten bis Km 104,14
- Freienwalder Landgraben von Einmündung Alte Oder bis Rathsdorf
- Kleiner und großer Krebssee, Falkenberger See
- Tornower See, Stille Oder, Muckert und Parallelgraben
- Wriezener Torflöcher
- Grenzgraben von Paulshof
- Finowkanal von Schleuse Liepe bis Mündung Oder-Havel-Kanal
- Freigraben
- Lieper Finow
Beangelungsverbote
- Der Oderberger See als Laichschongebiet darf nur vom Lande aus beangelt werden. Das Naturschutzgebiet darf nicht betreten werden (Beangelung nur vom Nordufer aus möglich)
- Die Beangelung der Krebsseen, vom Kahn aus ist verboten.
- Angeln mit Meeresangelgeräten zum Zwecke des Fischreißens, des Grubberns und des Pilkerns sind bei Strafe verboten.
- Es darf nur vom verankerten Boot aus geangelt werden. Das Schleppangeln ist verboten.
- Im Nationalpark Unteres Odertal sind die teilweisen Uferbetretungs- und Beanglungsverbote zu beachten.
Angler haltet die Gewässer sauber!